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Gesellschaftsrecht

 

Das Gesellschaftsrecht regelt die Innen- und Außenverhältnisse von Kapital- und Personengesellschaften. Die einzelnen Regelungen finden sich nicht in einem speziellen Gesetz, sondern sind auf eine Vielzahl von Regelungsbereichen verteilt.

 

Das Gesellschaftsrecht wird von uns in erster Linie als vielseitiges Gestaltungsmittel betrachtet. Dieses Mittel setzen wir kompetent im Dienste unserer Mandanten ein.

 

Insbesondere unterstützen wir unsere Mandanten in folgenden Punkten:

  • Rechtsformwahl bei der Unternehmensgründung
  • Beratung bei Umstrukturierungen
  • Beratung und Vertretung in Konfliktsituationen unter Gesellschaftern
  • Verkauf von Unternehmen
  • Vertretung vor den staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten

 

Zarth Lahmsen Schieb Qualmann

Rechtsanwälte | Fachanwälte

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