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Das Gesellschaftsrecht regelt die Innen- und Außenverhältnisse von Kapital- und Personengesellschaften. Die einzelnen Regelungen finden sich nicht in einem speziellen Gesetz, sondern sind auf eine Vielzahl von Regelungsbereichen verteilt.
Das Gesellschaftsrecht wird von uns in erster Linie als vielseitiges Gestaltungsmittel betrachtet. Dieses Mittel setzen wir kompetent im Dienste unserer Mandanten ein.
Zarth Lahmsen Schieb Qualmann
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