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Handelsrecht

 

Das Handelsrecht wird auch als das Sonderprivatrecht der Kaufleute und der am Wirtschaftsleben beteiligten Unternehmen bezeichnet. Diese Rechtsquelle stellt das Handelsgesetzbuch (HGB) dar. Neben dem HGB gibt es jedoch eine Reihe weiterer Sondervorschriften und sogenanntes Richterrecht, welches es zu beachten gilt. Über das Gesetzes- und das Richterrecht hinaus wird das geschäftliche Verhalten der Kaufleute durch das Handelsgewohnheitsrecht und die Handelsbräuche bestimmt.

 

Das Handelsrecht und das Handelsgesetzbuch haben die beschleunigte und rechtssichere Geschäftsabwicklung zum Ziel. Im Gegensatz zu Verbrauchern im Rechtssinne wird im Handelsrecht teilweise auf besondere Formvorschriften und Zwänge verzichtet.

 

Wir unterstützen und beraten unsere Mandanten bei der Abwicklung von nationalen und internationalen Handelsgeschäften von der Gestaltung der entsprechenden Verträge bis hin zur Realisierung von Geldforderungen.

 

Zarth Lahmsen Schieb Qualmann

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