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Kapitalanlagerecht

 

Jede Kapitalanlage bedeutet ein Risiko. Aber: Anleger müssen nicht jeden Verlust hinnehmen. Wer sich nicht einfach nur „verspekuliert“ hat, hat häufig Anspruch auf Schadensersatz. Auch wer rechtzeitig Risiken erkennen, drohende Nachteile vermeiden oder eingetretene Verluste begrenzen will, profitiert von kompetenter anwaltlicher Beratung und Vertretung.

 

Gegenstand der Tätigkeit im Kapitalanlagerecht ist insbesondere die Beratung von Kapitalanlegern und die Verfolgung von Ansprüchen im Zusammenhang mit
(z. B.):

  • Anlagen in Aktien, Anleihen, Fonds, Optionen oder Zertifikaten
  • Schrottimmobilien (Erwerber-, Bauträger- und Bauherrenmodelle)
  • Geschlossenen Immobilienfonds
  • Schiffs-, Medien- und Leasingfonds
  • Atypischen stillen Beteiligungen an Unternehmen
  • Betrügerischen Kapitalanlagen

 

Zarth Lahmsen Schieb Qualmann

Rechtsanwälte | Fachanwälte

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